1730, 2. August (Leipzig): Bachs Nachlässigkeit im Schuldienst

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IV. Die Thomas-Schule sey vielmahl in deliberation gewesen, die Riße u. Anschläge wären verhanden, es würden aber selbige weiter zu untersuchen seyn, wobey annoch zu gedencken sey, daß als der Cantor anhero kommen, er wegen der information dispensation erhalten, die Verrichtungen habe M. Pezold schlecht genug verwaltet, tertia und qvarta Claßis sey Seminarium totius Scholœ, folglich ein tüchtiges Subjectum selbiger vorzusezen seyn, der Cantor möge eine derer untersten Claßen besorgen, es habe derselbe sich nicht so, wie es seyn sollen, aufgeführet, Not. ohne Vorwissen des Reg. Herrn Bürgerm. einen Chor Schüler aufs Land geschicket. Ohne genommenen Urlaub verreiset etc. etc. welches ihm zu verweisen u. er zu admoniren seyn, voriezo habe man zu überlegen, ob man nicht obige Claßen mit einer andern Person versorgen wolle, M. Kriegel solle ein guter | Mensch seyn, u. würde man darüber zu resolviren haben.
Herr HoffRath Lange, Es sey alles wahr, was wieder den Cantor erinnert worden u. könne man ihm admoniren u. durch M. Kriegeln die Besezung thun.
Herr HoffR. Steger, es thue der Cantor nicht allein nichts, sondern wolle sich auch diesfals nicht erklären, halte die Singestunden nicht, es kämen auch andere Beschwerden dazu, Änderung würde nöthig seyn, es müße doch einmahl brechen, laße sich also gefallen, daß eine andere Einrichtung gemachet werde.

Herr StifftsRath Born, adhœriret obigen votis.

Herr D. Hölzel, Etiam.

    Hier wurde resolviret, dem Cantor die Besoldung zu verkümmern.

Herr Baum. D. Falckner, Etiam.

Herr Baum. Kregel, Etiam. |

Herr Synd Job, Etiam, weil der Cantor incorrigibel sey.

Herr Baum. Sieber, Etiam.

Herr Baum. Winckler, Etiam.

Herr Baum. Hohmann, Etiam.

Ego. Etiam.

 

Quelle: Bach-Dokumente, Band 2, Nr. 280