1723, 9. April (Leipzig): Bach in engerer Wahl für die Besetzung des Thomaskantorats

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IV.          Auf den man bey dem Cantorat reflexion genommen, nemlich Graupnern, könne seine dimißion nicht erhalten, der Landgraff zu Hessen Darmstadt wolle ihn
               schlechter|dings nicht dimittiren, sonst sey in Vorschlag der Capellmeister zu Cöthen Bach, Kauffmann zu Merseburg und Schotte alhier kommen; aber alle 3. würden
               zugleich nicht informiren können, bey Telemann habe man schon auf die Theilung reflectiret.

                                       Herr Appellat. Rath Plaz.

               Das leztere finde Er aus erheblichen Ursachen vor bedencklich, da man nun die besten nicht bekommen könne, müße man mittlere nehmen, es sey von einem zu Pirna
               ehmahls viel gutes gesprochen worden, ...

 

Quelle: Bach-Dokumente, Band 2, Nr. 127