1724, 22. März (Leipzig): Verfügung des Konsistoriums zu Bachs Amtseinweisung und zur Vereinbarung über den Schulunterricht
To CalendariumUnser freundlich Dienst zuvorn,
WohlEhrwürdiger, Hochgelahrter, insonders
geliebter Collega, günstiger Herr und guter Freund,
Wir haben seinen eingeschickten Bericht, den Cantorem an der Schule zu St Thomas alhier, Johann Sebastian Bachen, betreffend, verlesen.
Nachdem nun die von ihm durch den Pastorem an der Kirche zu St Thomas, Lic. Christian Weißen, beschehene An- und Einweisung ermeldeten neuen Cantoris der ChurFürstlich Sächßischen Kirchen-Ordnung und Unserer an ihn deswegen ergangenen Verordnung gemäß ist; Alß hat es dabey sein Bewenden; im übrigen laßen wir auch geschehen, daß, dem gethanen Vorschlage nach, noch zur Zeit die Information, deßelben in der Schule dem Collegae Tertio überlaßen werden möge, und begehren, im Nahmen des Allerdurchlauchtigsten, Großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friedrichs Augusti, Königs in Pohlen etc. Herzogs zu Sachßen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen, des heiligen Röm. Reichs Ertzmarschalls und ChurFürsten, Landgrafen in Thüringen, Marggrafen zu Meißen, auch Ober- und Nieder-Lausitz, Burggrafen zu Magdeburg, Gefürsteten Grafen zu Henneberg, Grafen zu der Marck, Ravensberg und Barby, Herrn zum Ravenstein etc. Unsers allergnädigsten Herrn, wir hiermit an denselben, Er wolle sich also darnach achten. Mochten wir demselben nicht bergen, und sind ihm zu dienen willig. Datum Leipzig, den 22sten Martii, 1724.
Die Verordnete des Chur- und Fürstlich
Sächßischen Consistorii daselbst.
Dem WohlEhrwürdigen, Hochgelahrten,
Herrn Salomon Deylingen, der heiligen Schrift
Doctorn, Prof: Publ. auch Pfarrern
und Superintendenten alhier zu Leipzig,
Unserm insonders geliebten Collegae, günsti-
gen Herrn und guten Freunde.
Quelle: Bach-Dokumente, Band 2, Nr. 177 (Archiv der ev. Thomas-Matthäi-Gemeinde Leipzig und Stadtarchiv Leipzig, Tit. VII B 117, fol. 270r+v - Reinschrift in Konzeptfassung)