1728, 8. September (Leipzig): Verfügung des Konsistoriums im Streit Bachs mit Gaudlitz

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Unsern freundlichen Dienst zuvor.
Wohl Ehrwürdiger, Hochgelahrter, insonders geliebter
Collega, günstigster Herr und guter Freund.

Demnach bey uns der Diaconus substitutus an der Kirche zu St. Nicolaj hiesigen Orts über den Cantoren an der Schule zu St. Thomae, Iohann Sebastian Bach, wegen Singung der Lieder bei den Vesper Predigten beigefügte Beschwerde übergeben;
Alß begehren, im Nahmen des Allerdurchl. Großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich Augusts, Königs in Pohlen, etc. Hertzogs zu Sachßen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen, des heil. Römischen Reichs ErzMarschalls und Churfürstens, Landgrafens in Thüringen, Markgrafen zu Meißen, auch Ober und NiederLausitz, Burggrafen zu Magdeburg, gefürsteten Grafen zu Henneberg, Grafen zu der Mark, Ravensberg und Barby, Herrn zu Ravenstein, unsres Allergnädigsten Herrn, wir hiermit an denselben,

Er wolle gedachten Cantoren bedeuten, daß wenn die Priester, welche predigen, vor oder nach der Predigt gewisse Lieder zu singen ansagen laßen, er sich danach achten und solche singen laßen solle. Mochten wir ihm nicht bergen und sind ihm zu dienen willig. Datum Leipzig den 8. Sept. 1728.
Die Verordneten des Chur- und Fürstl. Sächs.
Consistorii allhier.

Quelle: Bach-Dokumente, Band 2, Nr. 246 (Archiv der Thomaskirche Leipzig)