1736, 12. August (Leipzig): Eingabe an den Rat der Stadt Leipzig
Zum KalendariumMagnifici.
HochEdelgebohrne, HochEdle, Vest-
und Hochgelahrte, auch Hoch Weise,
Hochgeehrteste Herren und Patroni.
Eu: Magnificentz HochEdelgebohrne und HochEdle Herrligkeiten geruhen hochgeneigt Sich vortragen zu laßen, daß ob zwar nach E. E. Hochweisen Raths allhier Ordnung der Schule zu S. Thomœ dem Cantori zu kommet, die jenigen aus denen Schul-Knaben, welche er vor tüchtig erachtet als Prœfectos zu erwehlen, und bey deren election nicht alleine auf die Stimme, daß sie gut und helle sey, sondern auch, daß die Prœfecti, (besonders derjenige, so im ersteren Chor absinget) wenn der Cantor kranck oder | abwesend, die Direction des Chori musici führen können, acht zu haben hat; auch dieses ohne concurrentz des Herrn Rectoris biß anhero und vorhero von denen Cantoribus also und nicht anders gehalten worden; sich dem ohngeachtet itziger Herr Rector, M. Johann August Ernesti die Ersetzung des Prœfecti im ersteren Chore ohne mein Vorwißen und Einwilligung neüerlicher Weise anmaßen wollen, gestallten er letzthin auf diese Art, den bißherigen Prœfectum des andern Chores Krausen zum Prœfecto des ersteren ernennet, auch hiervon aller von mir geschehenen gütlichen Vorstellung ungeachtet nicht abgehen will, ich aber, da solches obangezogener Schul-Ordnung und hergebrachten Gewohnheit zu wieder zum prœjudiz meiner Successorum und Schaden des Chori Musici solches nicht geschehen laßen mag; als ergehet an Eu: Magnificenz, HochEdelgebohrne u. HochEdle | Herrligkeiten mein gehorsamstes Bitten, diese zwischen dem Herrn Rectore und mir in meinem officio vorgefallene Irrung gütig und hochgeneigt zu entscheiden, und weilen diese von dem Herrn Rectore beschehene Anmaßung der Ersetzung derer Prœfectorum zu einer disharmonie und Nachtheil derer Schüler ausschlagen möchte, nach Dero vor die Schule zu S. Thomas tragenden besondern Gütigkeit und Vorsorge, den Herrn Rectorem, M. Ernesti zu bedeüten, daß er die Ersetzung derer Prœfectorum wie biß anhero, der Schul Ordnung und Gewohnheit gemäß voritzo und fernerhin lediglich mir überlaße, und hierdurch in meinem officio mich hochgeneigt zu schützen; Versehe mich hochgeneigter deferirung mit gehorsamsten respect verharrend
Eu: Magnificentz,
HochEdelgebohrnen und HochEdlen Herrligkeiten
Leipzig. den 12. August gehorsamster
1736. Joh. Sebast: Bach.
Denen Magnificis, HochEdelgebohrnen,
HochEdlen, Vesten und Hochgelahrten
auch Hochweisen Herren, Herrn
BurgerMeister und Beysitzern
des wohllöblichen Statdt-Regimentes zu
Leipzig. Meinen hochgeehrtesten
Herren und Patronen.
Quelle: Bach-Dokumente, Band 1, Nr. 32