1736, 17. August (Leipzig) Eingabe wegen Streitigkeiten mit Bach um die Einsetzung von Präfekten

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Magnifici, HochEdle Vest

und Hochgelahrte

Hochzuehrende Herren und Patroni

 

Ew. Magnificenz und HochEdlen Herrlichk. haben mir gestern hochgeneigt communiciren laßen, was der Herr Cantor bey hiesiger Thomas-Schule wieder mich vorbracht, und dabey anbefohlen, was ich dawieder einzuwenden hätte, förderlichst beyzubringen. Ob nun gleich die von ihm vorgebrachte Beschwerde eigentlich nicht mich allein, sondern den Herrn Vorsteher der Schule, den Herrn Appellations-Rath Stiglitz zugleich mit betrift, als auf deßen Einwilligung, vermöge der ihm, laut Ew. HochEdlen und Hochweisen Raths Schulordnung, zustehenden Gewalt, der von dem Cantori eigenmächtig und unrechtmäßiger | Weise abgesetzte Praefectus Krause wieder in sein Amt eingesetzt worden; so habe doch um Ew. Magnificenz und HochEdlen Herrlichkeiten Befehl zu gehorsamen, und weil gedachter Herr Vorsteher der Schulen dermahlen abwesend, der Sachen wahre Beschaffenheit, nach meinem Gewißen, berichten und vorstellen wollen, damit der Herr Cantor Bach mit seinen unbilligen Klagen ab, und zum Gehorsam und Respect gegen seine Vorgesetzten angewiesen werden möge.
Zuförderst kann mich nicht genung verwundern, wie gedachter Herr Cantor sich unterfangen mögen, bey Ew. Magnificenz vorzugeben, daß die Praefecturae der 4. Cantoreyen iederzeit und bisanhero ohne Concurrenz des Rectoris und lediglich von dem Cantore ersetzet worden, da die Schul-Ordnung das Gegentheil klärlich vorschreibt, nach welcher p: 74. der Cantor 8. Knaben darunter der Praefectus mit begriffen, mit Bewilligung des Rectoris annehmen und noch auser dem die Praefectos dem Herrn Vorsteher iedesmahl praesentiren | und deßen Consens erbitten soll, p: 78. welches Ietztere aber der Herr Cantor Bach niemals gethan hat.
Es hat bey Ersetzung einer Praefectur der Cantor zwar das vornehmste zu thun, in so ferne er von ihrer Geschicklichkeit im Singen urtheilen muß; weilen aber im übrigen die Praefecti an den Rectorem gewiesen, bey ihm über sie Beschwerde geführet, und von ihm nach Befinden bestraffet werden sollen, p. 73. ihm auch, und nicht dem Cantori, von denselben das ersungene Geld geliefert wird, daß er darüber Rechnung führe und es zu gesetzten Zeiten austheile; so muß derselbe, als dem ihre übrige Aufführung beßer als dem Cantori bewust seyn muß, urtheilen, ob ihnen dergleichen Amt ohne Gefahr anvertrauet werden könne. Es ist daher bishieher allezeit, auch in meinem Rectorat, also gehalten worden, daß der Herr Cantor mir die erwehlten Concentores durch den Praefectum zugeschickt, und mich befragen laßen, ob ich etwas wieder iene oder diesen einzuwenden hätte, wie er denn nur noch bey der streitigen Praefectur gethan. Ja es sind Exempel vorhanden, daß der Cantor, wenn er aus Affecten ein würdiges Subiectum übergangen, von dem Rectore angehalten worden, daßelbe nicht zu übergehen.
Nun geruhen Ew. Magnificenz und HochEdlen Herrlichkeiten hochgeneigt sich vortragen zu laßen, was wegen der streitigen Praefectur ergangen, und urtheilen daraus, ob ich ihm den geringsten Eingriff in seine Rechte gethan, und ob ich nicht dagegen alles gethan, was man von einem ehrlichen und friedliebenden Manne fodern kann. |
Nachdem vor ohngefehr 8. Wochen die erste Praefectur vacant worden war, hat der Herr Cantor dieselbe durch den ersten alumnum, und andern Praefectum, Jo. Gottl. Krausen ersetzet; wo wieder ich um so viel weniger etwas einzuwenden hatte, weil er 1.) bey der andern und dritten Praefectur sich so verhalten hatte, daß keine Beschwerde über ihn kommen war, und die Schulordnung ausdrücklich p: 77. vorschreibt, daß zu dieser ersten Praefectur iederzeit der erste alumnus, und alsdenn erst der nechstfolgende, wiewohl mit Vorwißen des Herrn Vorstehers, gezogen werden solle, wenn iener in musicis nicht geschickt genung wäre; welches letztere aber dermahlen nicht statt haben konnte, weil er bereits drey Praefecturen gehabt, und die andere Praefectur vielmehr geschicklichkeit in musicis erfodert als die erste; in dem der andere Praefectus an Festagen vor und nachmittage die Music in derjenigen Kirchen dirigiren muß, darinnen der Herr ConRector die Inspection hat, dahingegen der erste Praefectus niemals dirigiret. Da aber derselbe bereits etliche Wochen dieses Amt verwaltet, schickte der Herr Cantor am 10. Julii den andern Praefectum Küttlern zu mir, und ließ mir melden, daß er genöthigt würde eine Aenderung mit dem ersten Praefecto Krausen zu treffen, in dem er ihn nicht tüchtig zur ersten Praefectur befände, und wolte er ihn wieder zum andern, und ihn Küttlern dagegen zum ersten Praefecto machen. Ich gab darauf | zur Antwort: Daß er wißen müste, ob einer tüchtig wäre oder nicht, und wenn es sich also verhielte, ließe ich es mir gefallen; wüntschte aber, daß er ihn gleich im Anfange beßer probiret hätte. Ew. Magnificenz und HochEdlen Herrlichkeiten können auch hieraus sehen, daß er mir die Concurrenz bey Ersetzung der Praefecturen eingeräumet. Der abgesetzte Praefectus beschwerte sich hierüber bey mir, weil er ohne sein Verschulden abgesetzt würde; ich wiese ihn aber an den Herrn Cantorem, und daferne er vermeynte, daß er aus einer andern Ursach abgesetzet sey, solle er ihm gute Worte geben, und würde ich mir es sehr wohl gefallen laßen, daß er dabey bliebe. Da er ihn nun hierauff etliche mahl bittlich angegangen, und weil er nichts ausrichten können, gebethen, ihm nur die Ursache zu sagen, warum er ihn absetze, hat er endlich aus Unbedachtsamkeit ihm entecket, daß er ihn um meinet, des Rectoris, willen absetze, weil ich damahls, als ich den nachhero entlauffenen Kraußen suspendiret, biß er sich der Straffe unterwerffen würde, gesagt, daß er indeßen die erste Praefectur verwalten solle, wodurch ich ihn in seine Rechte gegriffen, indem er die Praefectos setze und nicht der Rector. Ob ich nun dadurch mir angemaßet, die erste praefectur alleine zu ersetzen, wie Herr Bach vorgiebt, | das werden Ew. Magnificenz und HochEdlen Herrlichkeiten leicht ermeßen können. Als ich 2. Tage darnach, als am 12. Julii den Herrn Vorsteher sprach, trug ich ihm diese Sache vor, und bekam von demselbigen die Resolution, welche Ew. Magnificenz und HochEdlen Herrlichkeiten selbst vor höchst billig erkennen werden: „Weil der Cantor keine andere Ursache hätte als diese, und dabey so unbedachtsam gewesen, und dieselbe unter denen Schülern bekannt werden laßen, so könne er in die Absetzung des ersten Praefecti nicht willigen, sondern er müße in seinem Amte bleiben.“ Ich ließ hierauff den Herrn Cantorem zu mir ruffen, um mit ihm von dieser Sache zu reden; da er mir denn gleichfals gestund, daß er um der oben angeführten Ursache diese Aenderung vornehmen wolle. Stellte ihm darauff vor, daß suspendiren nicht absetzen heiße, daß es ia gar im geringsten nicht warscheinlich, daß ich eine Stelle besetzt haben solle, die nicht ledig gewesen. Weder der Herr Vorsteher noch ich würden bey so gestalten Sachen Consentiren, entdeckte ihm zugleich die resolution des Herrn Vorstehers, und untersagte ihm also die Absetzung des Praefecti. Nun hätte er ia hierauff die | würckliche Absetzung nicht vornehmen sollen, bevor er von dem Vorsteher und mir eine andere resolution erhalten hätte, und sich deshalben, wenn er nicht damit zufrieden gewesen, an den Herrn Vorsteher wenden sollen. Alleine er hat dem ohngeachtet die Absetzung des Praefecti vollstreckt, wie ich Sonntags in der Kirche warnahm. Hiebey wäre ich berechtiget genung gewesen, den abgesetzten Praefectum wieder einzusetzen; allein ich wollte ihn gerne vor dem coetu menagiren, bey dem seine Autorität ohnedem zu weilen nicht zureichen will, wie er sich denn der meinigen um deswillen etliche mahl bedienen müßen, und schrieb ihn daher einen Brieff, darinnen ich ihm vorstellte, wie sehr er sich vergangen, daß er bey oben erzehlten Umständen eine solche Aenderung vorgenommen, um sich wegen eines vermeynten Eingriffs in seine iura zu rächen, darunter nun auch der unschuldige leyden müße: Und ob ich gleich den abgesetzten Praefectum wieder einsetzen könnte, so wolte ich doch, um seine autorität zu menagiren, es lieber sehen, wenn er ihn selbst wieder einsetzte, denn auff die Weise wäre uns beyden geholffen. Darauff schickte er am 17. Julii den Herrn ConRectorem an mich, und ließ mir sagen, daß er meinen Brief mit Vergnügen gelesen, und wolle er es selbst gerne sehen, wenn die Sache in der Güte abgethan werden könnte. | Es kam auch endlich durch Vermittelung des Herrn ConRectoris dahin, daß er versprach den abgesetzten Praefectum in der ersten Singstunde wieder einzusetzen. Allein es hat sich nachhero gewiesen, daß er mit dem Herrn ConRectore eben sowohl als mit mir ein Gespötte getrieben. Denn die versprochene und verglichene Wiedereinsetzung erfolgte nicht. Ich ließ ihn erinnern, bekam aber zur Antwort, Er wolle 14. Tage verreisen, ich solte mich nur biß zu seiner Wiederkunfft gedulden, alsdenn solle es geschehen. Auch dieses ließ ich mir gefallen. Aber nach seiner Wiederkunfft vergiengen 10. Tage, und es erfolgte doch nichts. Daher schrieb ich ihm endlich am vergangenen Sonnabend wieder einen Brief, darinnen ich mich erkundigte, wie ich diese Verzögerung verstehen solle; es käme mir vor daß er in der That nicht Lust habe sein Versprechen zu halten. Ich wolte ihm also hiermit zu wißen thun, daß wenn er den Praefectum nicht an dem Tage wieder einsetzen würde, ich ihn gantz gewiß Sonntags früh vermöge der Ordre wieder einsetzen würde, die ich vormahls von dem Herrn Vorsteher erhalten, u. die er nach der Zeit nochmals wiederhohlet hätte. Aber hierauff hat er mir kein Wort geantwortet, oder antworten laßen, noch viel weniger das verlangte gethan. Nun urtheilen Ew. Ma[g]nificenz und HochEdlen Herrlichkeiten selbst über diese Aufführung gegen den Herrn Vorsteher, und mich, u. ob ich nicht mit Fug und Recht die restitution vornehmen können. | Ich befahl also den beyden Praefectis, daß ein ieder wieder seine vorige Praefectur antreten solle: Und weil diese Anordnung auff Befehl und mit Bewilligung des Herrn Vorstehers geschehen, so werde derjenige, der sich der ersten Praefectur Verrichtungen, auser dem Krausen, anmaßen werde, vor einen angesehen werden, der sich nicht alleine mir, sondern auch den Herrn Vorsteher wiedersetze, welches nothwendig harte Straffen nach sich ziehen müße, vor denen ich einen ieden warnen wolle. Sobald ihm dem Herrn Cantori der erste Praefectus auf meinen Befehl davon Nachricht gegeben, leufft er geschwinde zu dem Herrn Superintendenten, und bringt eben die ungegründeten Klagen wieder mich vor, die er nun erst Ew. Magnificenz und HochEdlen Herrlichkeiten vorgebracht, nach dem er bey ienen keine gewünschte Resolution erhalten, und declariret zugleich, daß er die Sache den Mittwoch darauff, als vorgestern dem Consistorio übergeben würde. Ob ihn nun gleich der Herr Superintendens keine Resolution gegeben, als, daß er sich nach der Sachen Beschaffenheit bey mir erkundigen wolle, die Sache aber selbst ohne vorhergegangene Communication mit den Herren Patronis und dem Herrn Vorsteher weder von ihm noch dem Consistorio entschieden werden könne; so hat er doch unter dem Vorwand eines von dem Herrn Superintendenten erhaltenen Befehls den andern Praefectum Küttlern gezwungen, wieder | aus der Nicolai Kirche heraus, und mit ihn in die Thomas Kirche zu ersten Canterey zu gehen, aus der er den Praefectum Krausen, der bereits gesungen mit großen Ungestüm veriaget. Ich gieng aus der Kirche zum Herrn Superintendenten um mich zu erkundigen, ob er dergleichen Verordnung gegeben hörete aber daß er nichts gesaget, als was ich bereits angeführet. Ich erzehlte ihm darauf die gantze Sache, wie ich sie hier Ew. Magnificenz und HochEdlen Herrlichkeiten vorgetragen habe; da er denn meine Conduite bey der Sache gäntzlich approbirte, und sich gefallen ließe, daß es biß zu der Wiederkunfft des Herrn Vorstehers u. nach ausgemachter Sache bey der von mir auf Befehl des Herrn Vorstehers gemachten Anordnung bliebe, weil es doch billiger sey, daß der Cantor dem Herrn Vorsteher u. Rectori als diese jenem ad interim nachgäben. Ich ließ dieses dem Herrn Cantori wißen, bekam aber darauf die Antwort: daß er sich daran durchaus nicht kehre, es möchte kosten was es wolle. Da nun die beiden Praefecti nach Mittage wiederum jeder an den ihn von mir angewiesenen Orth gegangen waren, hat er den Krausen wieder mit großen Schreyen u. Lermen von dem Chor geiagt, und dem alumno Claus befohlen, an statt des Praefecti zu singen; der es auch gethan, und sich deshalber bey mir nach der Kirche entschuldiget. Wie mag denn also der Herr Cantor vorgeben, daß kein | alumnus, sondern ein Student gesungen habe? Den andern Praefectum Küttlern aber, hat er des Abends, weil er mir gehorchet, vom Tische geiagt. Aus dem allen werden Ew. Magnificenz und HochEdlen Herrlichkeiten ersehen, daß die Klage des Herrn Cantoris ungegründet sey, als ob ich mir die Ersetzung des Praefecti im ersten Chor, ohne sein Vorwissen und Einwilligung neuerlicher Weise angemaßet, und den Praefectum des andern Chors zum Praefectum des ersten gemacht. Einen Praefectum zu machen ist so eine große Sache nicht, daß ich darüber jemanden Verdruß machen solte, habe es auch nie verlangt, u. werde es auch nie verlangen; ob ich gleich im übrigen die mir in der Schulordnung gegebene Concurrenz, verlange, und dabey geschützet zu werden hoffe. Der Herr Cantor hat den gantzen Statum Controuersiae verdrehet, welcher darinne bestehet: „ob ich nicht einen von ihm, bloß dem Rectori zum Tort, und wieder des Herrn Vorstehers und Rectoris Consens und Willen abgesezten Praefectum mit Vorwißen u. Einwilligung des Herrn Vorstehers wieder einsetzen können, da es der Herr Cantor selbst nicht thun wollen, nachdem er es doch selbst zu thun versprochen, und eben dadurch eingeräumet, daß der Knabe nicht untüchtig sey, welches aus dem obigen ohne dem erhellet.“ Ich ersuche dem nach Ew. Magnificenz | vnd HochEdle Herrlichkeiten gehorsamst den Herrn Cantorem mit seinen unzeitigen und ungegründeten Klagen abzuweisen, und dahin anzuhalten, daß er es bey der nunmehro mit Vorwißen des Herrn Vorstehers gemachten Anordnung bewenden laßen müße; ihm auch seinen Ungehorsam und Wiederspenstigkeit gegen den Herrn Vorsteher und mich ernstlich zu verweisen, und ihm anzubefehlen, daß er dergleichen Dinge nicht mehr ohne seiner vorgesetzten Consens und wieder eines HochEdlen u. Hochweisen Raths Schulordnung vornehmen, auch überhaupt sein Amt mit mehrern Fleiß abwarten möge. Es gehöret nicht hierher Ew. Magnificenz und HochEdle Herrlichkeiten mit Klagen über ihn zu beschweren, welches mir aber auff eine andere Zeit vorbehalte; kann aber doch nicht um hin, nur dieses eintzige anzuführen, daß diese Verdrüßlichkeit nicht allein, sondern auch das Unglück, welches der arme nachher entlauffene Gottf. Theodor Krauße gehabt, lediglich der Nachläßigkeit des Herrn Cantoris zuzuschreiben. Denn wäre er selbst wie ihm gebühret, und da ihm nichts gefehlet, in die Braut-Meße gegangen und hätte nicht geglaubt, daß es ihm unanständig sey, bey einer Braut-Meß zu dirigiren, wo nur Choral musicirt | werden soll, (aus welchen Grunde er sich schon mehr dergleichen Braut-Meßen, und nur neulich noch der Krögelischen entzogen, worüber sich auch, wie ich hören müßen, Ew. Magnificenz und HochEdlen Herrlichkeiten Musici gegen andere Leuthe beschweret;) so würde gedachter Krauße keine Gelegenheit gehabt haben, dergleichen Excesse in und außer der Kirche zu begehen, auf welche von einem HochEdlen u. Hochweisen Rathe selbsten so harte Straffen gesetzet sind. Ich hoffe um so viel mehr, daß Ew. Magnificenz und HochEdle Herrlichkeiten meine gehorsamste Bitte werden statt finden laßen, weil darunter die Auctoritaet u. Ehre des Herrn Vorstehers, der Einen HochEdlen u. Hochweisen Rath bey der Schule vorstellet, u. deßen Auctoritaet des Raths eigene Auctoritaet ist, als auch meine eigene versiret. Ew. Magnificenz und HochEdle Herrlichkeiten wißen aber beßer, als ich es sagen kann, wie nöthig die Auctoritaet einem Rectori ist, u. daß ein Rector ohne Auctoritaet nicht allein ein unnützer, sondern auch schädlicher Mann ist. Ich werde, gleichwie vor alle andere Wohlthaten, als auch vor die mir hierunter er|wiesene, jeder Zeit beharren.

Ew. Magnificenz und Hoch-

Edlen Herrlichkeiten

Leipzig

den 17. August

           1736.

gehorsamster Diener

M. Jo. Aug. Ernesti.

Denen Magnificis, HochEdelgebohrnen, Vesten

und Hochgelahrten auch Hochweisen Herren, Herren Bur-

germeistern, Consulenten, Baumeistern, StadtRich-

tern und übrigen hochansehnlichen Mitgliedern des

Raths zu Leipzig.

Meinen HochzuEhrenden Herren und Patronis

 

Quelle: Bach-Dokumente, Band 2, Nr. 382