1750, 7. August (Leipzig): Übernahme eines Musikinstrumentes aus dem Nachlass Johann Christian Hoffmanns

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Herr Johann Christoph Friedrich Bach, Cammer Musicus bey des Herrn Grafens von der Lipp Excell. ex jure cesso et donationis seines verstorbenen Vaters Herrn Joh. Sebastian Bachs
Bekannte sich zu einer Qvittung, darinnen er Fr. Christinen, verehelichte M. Forbigerin, geb. Kormartin als des HoffLautenmacher Johann Christian Hoffmanns Testaments Erbin über Ausantworttung des, von besagten Hoffmann, obgedachten seinen Vater beschiedenen, von diesem aber ihm abgetretenen und geschenckten Musicalischen Instruments qvittiret, ihr Verzicht geleistet und die Hypothec deswegen auf deren vorher Hoffmannischen aufn Grimmischen Steinwege gelegenen Hauße zu cassiren gebethen, Nichtweniger dieselben woferne sie disfalls von iemand Anspruch haben solte, iederzeit zu vertreten, und schadlos zu halten, versprochen, Welches Herr Johann Andreas Joachim Jur. Pract. act. nomine der Fr. M. Forbigerin acceptiret.
Senatus Confirmirte die Qvittung und cassirte die Hypothec.

Quelle: Bach-Dokumente, Band 2, Nr. 613a (Stadtarchiv Leipzig, Tit. VIII. 274, Protocoll vom 22. Novembris 1748. bis den 28. Augusti, 1751, fol. 311r)