1748, 11. September (Leipzig): Testamentarische Verfügung Johann Christian Hoffmanns über Musikinstrumente

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[…]
Eilfftens
Wenn sich bey meinen Absterben verferttigte Musicalische Instrumente, so mein eigen sind, befinden, sollen selbe nicht alle verkaufft werden, sondern nachgesezte meine lieben Freunde nehmlich: 1.) Herr D. George Andreas Joachim, 2.) Herr Capell-Meister Johann Sebastian Bach, 3.) Herr Johann David Kirsch, 4.) Herr Johann Christian Weyhrauch, 5.) Herr Carl Gotthelf Gerlach, sollen sich durch das Loß darein theilen, jedoch daß meine Erbin zwey Stück, welche sie ohne | Loß nach ihren Gefallen davon wegnehmen kan, vor sich behält, die andern nebst ihr benandten Freunde sollen jeglicher vor sich durchs Loß ein Stück erhalten. Es wäre denn, daß nicht so viel Stücke von meiner eigenen oder reparirten Arbeit, so mir zuständig, vorräthig wären, auf solchen Fall sollen doch obgedachte Freunde um die wenigen Stücken Arbeit loßen, und wem etwas davon zufällt, als ein Andencken von mir annehmen … |

Johann Christian Hofmanns Legata betreffend
Demnach Johann Christian Hoffmann weyland gewesener Bürger alhier wie auch HoffLautenmacher, in seinen vor 8. Zeugen untern 11. Septembr. 1748 errichteten Testamente nachstehende legata, als: |

[…]
Die bey seinem Absterben verferttigte Musicalische Instrumente so sein eigen sind, 2. Stück der Erbin Rosinen Kormartin, die übrigen aber an Herr Dr. Joachim, Herr Capellmeister Bachen, Herr Kirschen, Herr Weyrauchen, und Herr Gerlachen durchs Loß zu vertheilen,
binnen 6. Monathen von seinem Absterben anzurechnen, auszuzahlen und auszuantwortten verordnet. Als hat E. E. Hochweiser Rath dieser Stadt … darzu seinen Conses ertheilet … Actum Leipzigk den 8. Maij 1750.
Johann Zacharias Trefurth
Stadtschr.

Quelle: Bach-Dokumente, Band 2, Nr. 573 (Stadtarchiv Leipzig, Ratshandelsbuch, 1749, Band II, fol. 136v–137r; 132r, 133r)