1708, 20. Juni (Weimar): Besoldungsverfügung

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DER WEIMARER HERZOG WILHELM ERNST AN DIE HOFVERWALTUNG

 

Von Gottes gnaden Wilhelm Ernst, Herzog

Zu Sachßen, Jülich,

Cleve und Berg, auch Engern und

Westphalen etc.

Vester Rath, Lieber getreuer,

Demnach Wir, zu Unserm Cammer Musico und Hofforganisten, Johann Sebastian

Bachen von Mühlhaußen, annehmen laßen, auch ihme zu seiner Jährl. Besoldung

und Deputat, bis auf wiederrufen:

       Einhundert und Funffzig Gülden, an Gelde

       Achtzehen Scheffel Korn,

       Zwölff Scheffel Gersten,

       Vier Cltrn. Floßholz, und

       Dreÿßig Eimer Bier, in unserm Schloß-Brauhauße alhier,

Trancksteuer freÿ, abzubrauen, damit auch, auf bevorstehendes Quartal Crucis den Anfang zumachen, hierüber noch ihme, zu anherschaffung seiner Mobilien, Zehen Gülden, verordnet haben;
So begehren Wir vor Unß und in Vormundschafft unserer freundlich geliebten Unmündigen Vettere hiermit gnädigst, Ihr wollet beÿ unserer Fürstl. Gesamten Cammer verfügen, daß ihme solches alles und absonderlich die GeldBe| soldung und Deputat, in die gewöhnliche Quartale eingetheilet, iedesmahl, gegen seine Quittungen, gereichet, und damit, gehöriges orths, in Außgabe verschrieben werden möge. An deme geschicht unsere Meinung, Und Wir seind Euch mit gnaden wohlgewogen. Geben Weimar zur Wilhelmsburg, am 20. Juny. 1708.

Wilhelm Ernst HzS

 

Dem Vesten, unserm Geheimen Rahte, auch Cammer- und Ober Consistorial- Præsidenten und lieben getreuen, Herrn Johann Christoph von Hoffmann. Weimar.

 

Quelle: Bach-Dokumente, Band 5, Nr. B 35 a