1708, 20. Juni (Weimar): Besoldungsverfügung
到大事年表DER WEIMARER HERZOG WILHELM ERNST AN DIE HOFVERWALTUNG
Von Gottes gnaden Wilhelm Ernst, Herzog
Zu Sachßen, Jülich,
Cleve und Berg, auch Engern und
Westphalen etc.
Vester Rath, Lieber getreuer,
Demnach Wir, zu Unserm Cammer Musico und Hofforganisten, Johann Sebastian
Bachen von Mühlhaußen, annehmen laßen, auch ihme zu seiner Jährl. Besoldung
und Deputat, bis auf wiederrufen:
Einhundert und Funffzig Gülden, an Gelde
Achtzehen Scheffel Korn,
Zwölff Scheffel Gersten,
Vier Cltrn. Floßholz, und
Dreÿßig Eimer Bier, in unserm Schloß-Brauhauße alhier,
Trancksteuer freÿ, abzubrauen, damit auch, auf bevorstehendes Quartal Crucis den Anfang zumachen, hierüber noch ihme, zu anherschaffung seiner Mobilien, Zehen Gülden, verordnet haben;
So begehren Wir vor Unß und in Vormundschafft unserer freundlich geliebten Unmündigen Vettere hiermit gnädigst, Ihr wollet beÿ unserer Fürstl. Gesamten Cammer verfügen, daß ihme solches alles und absonderlich die GeldBe| soldung und Deputat, in die gewöhnliche Quartale eingetheilet, iedesmahl, gegen seine Quittungen, gereichet, und damit, gehöriges orths, in Außgabe verschrieben werden möge. An deme geschicht unsere Meinung, Und Wir seind Euch mit gnaden wohlgewogen. Geben Weimar zur Wilhelmsburg, am 20. Juny. 1708.
Wilhelm Ernst HzS
Dem Vesten, unserm Geheimen Rahte, auch Cammer- und Ober Consistorial- Præsidenten und lieben getreuen, Herrn Johann Christoph von Hoffmann. Weimar.
Quelle: Bach-Dokumente, Band 5, Nr. B 35 a